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   VG Berlin, 16.07.2009 - 10 A 109.08   

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https://dejure.org/2009,34241
VG Berlin, 16.07.2009 - 10 A 109.08 (https://dejure.org/2009,34241)
VG Berlin, Entscheidung vom 16.07.2009 - 10 A 109.08 (https://dejure.org/2009,34241)
VG Berlin, Entscheidung vom 16. Juli 2009 - 10 A 109.08 (https://dejure.org/2009,34241)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 18.02.2009 - 1 BvR 3076/08

    Gründe zur Ablehnung des Antrags eines "EEG-Stromerzeugers" auf Erlass einer

    Auszug aus VG Berlin, 16.07.2009 - 10 A 109.08
    Dabei ist abzuwägen zwischen dem Ausmaß des Vertrauensschadens des Einzelnen und der Bedeutung des gesetzgeberischen Anliegens für das Wohl der Allgemeinheit (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 16. Oktober 1968 - 1 BvL 7/62 - zitiert nach Juris; siehe dazu auch Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 18. Februar 2009 - 1 BvR 3067/08 [richtig: 1 BvR 3076/08 - d. Red.] in: UPR 6/2009 S. 225 ff.; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. April 2009 - OVG 2 B 6.08 - zitiert nach Juris).

    Selbst wenn man davon ausgeht, dass der Vergütungsanspruch bei der Einspeisung Erneuerbarer Energien einen Anreiz für Investitionen bieten soll, indem neben dem Marktpreis als Gegenleistung für die Stromerzeugung noch ein darüber liegender Vergütungsanteil gezahlt wird (vgl. dazu Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 18. Februar 2009 - a. a. O.{{{ 1 BvR 3067/08 [richtig: 1 BvR 3076/08 - d. Red.] in: UPR 6/2009 S. 225 ff.}}}), so ist auch durch § 5 Abs. 1 Satz 5 ProMechG a. F. die gesamte Vergütung nach EEG, bestehend aus dem Marktpreis zuzüglich einem darüber liegenden Betrag, in Bezug genommen und nicht lediglich ein Vergütungsanteil.

  • BVerfG, 16.10.1968 - 1 BvL 7/62

    Angestelltenversicherung

    Auszug aus VG Berlin, 16.07.2009 - 10 A 109.08
    Dabei ist abzuwägen zwischen dem Ausmaß des Vertrauensschadens des Einzelnen und der Bedeutung des gesetzgeberischen Anliegens für das Wohl der Allgemeinheit (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 16. Oktober 1968 - 1 BvL 7/62 - zitiert nach Juris; siehe dazu auch Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 18. Februar 2009 - 1 BvR 3067/08 [richtig: 1 BvR 3076/08 - d. Red.] in: UPR 6/2009 S. 225 ff.; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. April 2009 - OVG 2 B 6.08 - zitiert nach Juris).
  • BVerfG, 24.11.2005 - 2 BvR 1667/05

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Auslieferung nach Deutschland aufgrund

    Auszug aus VG Berlin, 16.07.2009 - 10 A 109.08
    Im Übrigen kann sich die Klägerin als Privatrechtssubjekt schließlich nicht auf den Grundsatz der Reziprozität berufen, da dieser nur zwischen Staaten als Vertragspartnern gilt (vgl. dazu Bundesverfassungsgericht, Nichtannahmebeschluss vom 24. November 2005 - 2 BvR 1667/05 - zitiert nach Juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.04.2009 - 2 B 6.08

    Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug

    Auszug aus VG Berlin, 16.07.2009 - 10 A 109.08
    Dabei ist abzuwägen zwischen dem Ausmaß des Vertrauensschadens des Einzelnen und der Bedeutung des gesetzgeberischen Anliegens für das Wohl der Allgemeinheit (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 16. Oktober 1968 - 1 BvL 7/62 - zitiert nach Juris; siehe dazu auch Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 18. Februar 2009 - 1 BvR 3067/08 [richtig: 1 BvR 3076/08 - d. Red.] in: UPR 6/2009 S. 225 ff.; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. April 2009 - OVG 2 B 6.08 - zitiert nach Juris).
  • VG Berlin, 19.10.2011 - 10 K 378.09

    Festlegung eines Emissionsfaktors

    Soweit sie sich allein auf die am 16. Juli 2009 ergangenen Urteile der Kammer zur Grubengasnutzung beziehen kann (VG 10 A 108.08, VG 10 A 109.08, VG 10 A 110.08, VG 10 A 111.08, VG 10 A 112.08 und VG 10 K 40.09), hat die dort streitentscheidende Frage der Doppelförderung bzw. deren Ausschlusses gemäß § 5 Abs. 1 Satz 5 ProMechG keine Bedeutung für das hiesige Verfahren, in dem es zuvörderst um die Bestimmung des Referenzfalles geht.
  • VG Berlin, 16.07.2009 - 10 K 40.09

    Zustimmung zu einem Grubengasprojekt

    Soweit in der mündlichen Verhandlung unter Bezugnahme auf Parallelverfahren (vgl. die Urteile vom heutigen Tage in den Streitsachen VG 10 A 108.08, VG 10 A 109.08, VG 10 A 110.08, VG 10 A 111.08 und VG 10 A 112.08) auch das Vorbringen erörtert wurde, die Bundesrepublik Deutschland setze sich mit der neu in § 5 Abs. 1 Satz 5 ProMechG 2009 eingeführten vollständigen Ausschlussregelung in Widerspruch zu ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen, da die Regelung gegen die im Völkerrecht übliche Reziprozitätsklausel verstoße, greift dies nicht durch.
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